Die neuen Führerscheinklassen

Seit 1999 gibt es die europaweit einheitlichen Führerscheinklassen. Die für Camping-Liebhaber wichtigsten Klassen sind die Klassen B und BE, die früher beide in der Klasse 3 enthalten waren. Hier ist eine Gegenüberstellung der gängigsten Führerscheinklassen (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen).

Wenn Sie noch einen "alten" Führerschein haben, sind Sie übrigens nicht gezwunden ihn umzutauschen: Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000). Bei anderen Ländern kann ein internationaler Führerschein notwendig sein für dessen Beantragung übrigens der neue Führerschein im Plastikkartenformat erforderlich ist.

Führerscheinklasse altFührerscheinklasse neu
Klasse 1: leistungsunbeschränkte KrafträderKlasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder
Klasse 1a: Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg unbeschränkte Klasse A: erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW oder ab 25 Jahren "Direkteinstieg"
Klasse 1a: Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW; für 16- und 17jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h Klasse A1: unverändert
Klasse 2: Kfz über 7.500 kg oder Züge mit mehr als drei AchsenKlasse C: Kfz über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
Klasse CE: Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg
Klasse 3: Kfz bis 7.500 kg;
Züge mit nicht mehr als 3 Achsen
(d.h. es kann ein einachsiger Anhünger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse, also z.B. auch Wohnwagen mit Tandemachse)
Klasse B: Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger äber 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten
Klasse BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt
Klasse C1: Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
Klasse C1E: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten
Klasse 2, 3: je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen Klasse D: Kfz mit mehr als 8 Plätzen
Klasse DE: Kfz mit mehr als 8 Plätzen mit Anhänger über 750 kg
Klasse D1: Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
Klasse D1: Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten.
Der Anhänger darf nicht zur Personenförderung verwendet werden.


Für Wohnwagen-Gespanne wird also entweder die Klasse B oder BE (je nach Gesamtgewicht und Verhältnis Leermasse des Zugwagens zu Gesamtgewicht des Anhängers) benötigt.
Für die meisten Reisemobile genügt die Klasse B, erst ab einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t wird die Klasse C gebraucht.


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