Seit 1999 gibt es die europaweit einheitlichen Führerscheinklassen. Die für Camping-Liebhaber wichtigsten
Klassen sind die Klassen B und BE, die früher beide in der Klasse 3 enthalten waren. Hier ist eine Gegenüberstellung der
gängigsten Führerscheinklassen (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen).
Wenn Sie noch einen "alten" Führerschein haben, sind Sie übrigens nicht gezwunden ihn umzutauschen:
Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt
(Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG),
EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000). Bei anderen Ländern kann ein internationaler Führerschein notwendig sein für dessen Beantragung
übrigens der neue Führerschein im Plastikkartenformat erforderlich ist.
| Führerscheinklasse alt | Führerscheinklasse neu | |
| Klasse 1: leistungsunbeschränkte Krafträder | Klasse A: leistungsunbeschränkte Krafträder | |
| Klasse 1a: Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg | unbeschränkte Klasse A: erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW oder ab 25 Jahren "Direkteinstieg" | |
| Klasse 1a: Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW; für 16- und 17jährige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h | Klasse A1: unverändert | |
| Klasse 2: Kfz über 7.500 kg oder Züge mit mehr als drei Achsen | Klasse C: Kfz über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg Klasse CE: Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg | |
| Klasse 3: Kfz bis 7.500 kg; Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhünger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse, also z.B. auch Wohnwagen mit Tandemachse) | Klasse B: Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger äber 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten Klasse BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt Klasse C1: Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg Klasse C1E: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten | |
| Klasse 2, 3: je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen | Klasse D: Kfz mit mehr als 8 Plätzen Klasse DE: Kfz mit mehr als 8 Plätzen mit Anhänger über 750 kg Klasse D1: Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen Klasse D1: Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenförderung verwendet werden. |
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